Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Avero GmbH (AGB)

Stand: 01.06.2025

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in schriftlicher Form durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Individualanfertigung

2.1 Wir bieten individuell gefertigte Schuhe im Rahmen von Private Label-Konzepten an. Die Produkte sind vollständig auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten und nicht für den allgemeinen Weiterverkauf durch uns geeignet.

2.2 Aufgrund der Individualisierung sind die Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

2.3 Ein Mindestbestellwert von 20 Paar Schuhen gilt pro Auftrag.

2.4 Vorabmuster und Bestätigungsmuster werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt und je nach Auftragsvolumen gesondert berechnet.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Sämtliche Angebote von uns sind – so weit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform bestimmt ist – freibleibend und unverbindlich.

3.2 Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf Grundlage unserer AGB zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3.3 An Bestellungen – auch in elektronischer oder telefonischer Form – hält sich der Kunde eine Woche gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung oder Lieferung innerhalb dieser Zeit annehmen. Unsere Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem
Vorbehalt der positiven Bonitätsprüfung des Kunden. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.

3.4 Wir sind berechtigt, offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen zu berichtigen. Ansprüche des Kunden aufgrund irrtümlich erfolgter offensichtlicher Unrichtigkeiten bestehen nicht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Wir behalten uns vor, je nach Bonitätsprüfung des Kunden, Vorauskasse oder andere Zahlungsmodalitäten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

4.2 Die Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Versandkosten, sofern keine Frei-Haus-Lieferung vereinbart ist. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes sofort fällig, welche nicht erstattungsfähig ist.

4.3 Bei Dauerlieferungs-, Abruf- oder Sukzessiv-Lieferungsverträgen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise unter Berücksichtigung von Teuerungszuschlägen oder Preisnachlässen. Bei Lieferverzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir Preisanpassungen aufgrund gestiegener Kosten vornehmen.

4.4 Bestätigte Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

4.5 Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto (ab Rechnungsdatum) zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des BGB. Wechsel/Schecks werden nur zahlungshalber angenommen; Spesen trägt
der Kunde.

4.6 Für jede Mahnung berechnen wir EUR 10,00.

4.7 Vertreter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt. Sie dürfen keine Rechnungen ausstellen, Ware umtauschen oder Rückgaben entgegennehmen.

4.8 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Bei Mängeln darf die Zahlung nur in einem angemessenen Verhältnis zurückgehalten werden.

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.

5.2 Die Lieferung gilt mit Übergabe an den Frachtführer als erfüllt. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt der Übergabe entscheidend.

5.3 Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Rohstoffmangel) verlängert sich die Lieferfrist angemessen – auch bei Vorlieferanten.

5.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei durch uns zu vertretender Verzögerung und nach schriftlicher Nachfrist von mindestens 14 Tagen möglich.

5.5 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

5.6 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Der Frachtführer wird von uns ausgewählt, sofern keine Weisung des Kunden vorliegt.

5.7 Bei nachträglicher Bonitätsverschlechterung des Kunden dürfen wir die Lieferung verweigern, bis Zahlung oder Sicherheit geleistet wurde. Bei Nichterfüllung Rücktrittsrecht mit pauschalem Schadensersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zzgl. MwSt.

5.8 Bei Rücknahme vereinbarter Lieferungen berechnen wir 15 % des Rechnungsbetrags als Umtriebsentschädigung. Rückgabe individuell gefertigter Ware ist ausgeschlossen.

5.9 Bei Abrufaufträgen können wir nach zwei Monaten ab Auftragsbestätigung eine Nachfrist setzen. Bei Nichterfüllung dürfen wir Zahlung verlangen oder zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).

6.2 Der Weiterverkauf im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist zulässig. Der Kunde tritt daraus entstehende Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6.3 Der Kunde muss die Vorbehaltsware gegen Verlust/Beschädigung versichern. Bei Pflichtverletzung dürfen wir die Räume des Kunden betreten und die Ware zurücknehmen.

6.4 Wir verpflichten uns, Sicherheiten freizugeben, sofern deren realisierbarer Wert unsere Forderungen um über 10 % übersteigt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Kunde muss erkennbare Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel müssen ab Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten schriftlich gemeldet werden.

7.2 Wir haben bei Mängeln das Recht zur Nachbesserung, Neulieferung oder Gutschrift. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen gilt die Nacherfüllung als gescheitert.

7.3 Die Verjährung von Sachmängelansprüchen beträgt 12 Monate, außer bei gesetzlich vorgeschriebenen längeren Fristen (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB) oder bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie grobem Verschulden.

7.4 Unerhebliche Abweichungen, natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung begründen keine Mängelansprüche.

7.5 Unsere Haftung richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen.

7.6 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für Folgeschäden haften wir nicht.

8. Schutzrechte

8.1 Schutzrechte an Mustern, Modellen, Marken etc. verbleiben bei uns. Bei Verletzung durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe von EUR 10.000,00 fällig; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

8.2 Bei Kundenzeichnungen haftet dieser für die Rechtmäßigkeit hinsichtlich Schutzrechten Dritter.

8.3 Interne Bezeichnungen (z. B. Personennamen, geographische Namen) sind nicht zur externen Nutzung freigegeben. Bei Nutzung durch den Kunden haften wir nicht für Verletzungen von Schutzrechten Dritter.

9. Datenschutz

9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

10.2 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist unser Geschäftssitz.

10.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­ rechtliches Sondervermögen, ist nach unserer Wahl Gerichtsstand für alle Streitig­keiten aus diesem Vertrag – auch für Wechsel- und Scheckklagen – entweder unser Geschäftssitz, der Sitz unseres Auslieferungslagers in Pirmasens
oder der Sitz des Kunden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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